Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

Rauchwarnmelder retten Leben !

Jetzt Pflicht in Rheinland-Pfalz, auch in bestehenden Wohnungen!

In der Landesbauordnung (LBauO) ist die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungsneubauten seit dem 10.12.2003 festgeschrieben und am 12.07.2007 erweitert um die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen.

Der § 44 wurde um den Absatz 8 ergänzt.

“ In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (Herstellerangaben) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten. (also bis Juli 2012) “

 http://www.lfv-rlp.de/

—————————————————————–